Hilfe für verletzte Tiere

Pflege- und Auffangstationen

Helfen Sie nur dort, wo es wirklich notwendig ist!

 

Jedes Jahr zur Brutzeit häufen sich Fundmeldungen über scheinbar hilflose Jungvögel und andere Tierkinder, die aus dem Nest gefallen sind. Man sollte solche Tiere auf keinen Fall gleich aufnehmen, sondern sie an Ort und Stelle belassen.

 

Der Schein trügt häufig, denn die Jungen vieler Vogelarten verlassen ihr Nest bereits, bevor ihr Gefieder vollständig ausgebildet ist. Wichtig ist, dass der Finder eines „aus dem Nest gefallenen“ Jungvogels besonnen die Situation beurteilt und sich möglichst fachkundigen Rat einholt, bevor er handelt. Meist handelt es sich nicht um Waisen, sondern um fast flugfähige Jungvögel mit relativ vollständigem Gefieder, die durch Bettelrufe noch mit ihren Eltern in Verbindung stehen. Sobald der Mensch sich entfernt, können sich die Eltern wieder um ihre Kinder kümmern.

 

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz dürfen Jungvögel übrigens nur vorübergehend und nur dann aufgenommen werden, wenn sie verletzt oder krank, und somit tatsächlich hilflos sind. Jungvögel, die mit nach Hause genommen werden, haben selbst bei fachgerechter Pflege deutlich schlechtere Überlebenschancen als in der Natur. Die elterliche Fürsorge in der Naturaufzucht kann niemals ersetzt werden, so dass die Handaufzucht immer nur die zweitbeste Lösung ist. Nur bei deutlich geschwächt wirkenden oder wirklich verwaisten Vögeln ist die Handaufzucht zu empfehlen - wie auch in Fällen, in denen durch Unwetter, Baumaßnahmen oder dergleichen der Nistplatz zerstört ist.


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Liste von Auffangstationen und Tierärzten (Stand 19.11.2018)
Auffangstationen_Tiere_Stand_181119.pdf
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Ziel von Pflege- und Auffangstationen ist es, kranke, geschwächte und verletzte Tiere aufzunehmen und diese, wenn möglich, wieder in die Natur zu entlassen. Hier finden Sie eine für Rheinland-Pfalz relevante Liste von Pflege- und Auffangstationen.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich oft um ehrenamtliche Arten- bzw. Tierschützer handelt, die sich in ihrer Freizeit um verletzte Tiere kümmern. Einen Anspruch auf Aufnahme der Tiere besteht daher nicht. Die Betreiber der hier aufgeführten Pflegestationen handeln in vielen Fällen nicht im Auftrag des NABU und sind für den Zustand der Pflegeeinrichtung selbst verantwortlich. Sollten Verfehlungen gegen das Tier- oder Naturschutzgesetz beobachtet werden oder die Haltung der Tiere fragwürdig erscheinen, bitten wir um Nachricht.